Die Gründerin des Vergabecamps
Ute Klemm: "Weiterbildung im Vergaberecht sollte flexibel sein und sich an den Arbeitsalltag anpassen."
Über mich
- Gründerin des Vergabecamps: Das Vergabecamp habe ich im Juli 2022 als einen digitalen Ort gegründet, an dem ich meine vergaberechtliche Expertise weitergeben kann.
- Rechtsanwältin: Zuvor war ich über acht Jahre lang als Rechtsanwältin in einer der größten deutschen Sozietäten (Heuking Kühn Lüer Wojtek) in einem auf Vergaberecht spezialisierten Team tätig. Ich habe insbesondere komplexe öffentliche Ausschreibungen (beispielsweise im Krankenhaus- und Baubereich) begleitet und bei Rügen und in Nachprüfungsverfahren Unterstützung geleistet.
- Besondere Erwähnung: In dem Ranking-Verzeichnis für Juristen "The Legal 500" wurde ich wie folgt erwähnt: „Außerdem hervorzuheben sind (...) die Frankfurter Senior Associate Ute Klemm aufgrund ihres umfangreichen Wissens im Bereich der öffentlichen Vergabe."
- Seminarleiterin: Ich bringe die Erfahrungen, die ich bei der Durchführung von Präsenz-Schulungen zu aktuellen Themen des Vergaberechts gewonnen habe, in meine Online-Selbstlernkurse ein.
- Autorin: Ich bin Verfasserin zahlreicher vergaberechtlicher Aufsätze. Derzeit kooperiere ich insbesondere mit dem Vergabeportal Vergabe24. Unterhalb dieses Abschnitts sehen Sie eine Auswahl an Fachbeiträgen.
- Ausbildung: Mein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg schloss ich mit Prädikatsexamen ab. Anschließend absolvierte ich mein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt. Ergänzt habe ich meine juristische Ausbildung durch das internationale Aufbaustudium Master of Laws (LL. M.) an der University of Sydney.
- Privat: Ich bin verheiratet und habe eine Tochter. Wir pendeln zwischen Frankfurt und Kalifornien. Neben dem Vergaberecht begeistern mich gute Hörbücher, Yoga und Reisen.
Ute Klemm
Fachbeiträge Vergabe24
Ende der Angebotsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag
Vergabeverfahren können sich in vielerlei Hinsicht unterscheiden – sei es im Ablauf, im Gegenstand der Vergabe oder im Auftragswert. Eines jedoch haben alle öffentlichen Ausschreibungen gemeinsam: Angebote, die zu spät eingereicht werden, schließt der Auftraggeber aus dem Vergabeverfahren aus. Daher müssen Bieter auf die Einhaltung der Angebotsfrist achten. Diese legt der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung beziehungsweise in den Vergabeunterlagen fest. Was gilt, wenn das Ende der Angebotsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder anderen Feiertag fällt?
Auswirkungen der Verfahrensarten auf die Bieter
Angenommen, eine Stadt benötigt für ihr Rathaus eine neue Beleuchtung. Sobald der Auftragswert den EU-Schwellenwert erreicht, stehen ihr als Vergabeverfahren das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren zur Verfügung. Unterhalb des europäischen Schwellenwerts kann sie die öffentliche Ausschreibung und die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wählen. Was bedeutet dies für die Unternehmen, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen möchten?
Achtung, Angebotsausschluss! Vermeidbare Bieterfehler
Immer wieder führen vermeidbare Fehler von Bietern zum Ausschluss ihrer Angebote aus Vergabeverfahren. Damit Ihnen dies nicht passiert, erhalten Sie im Folgenden einen Überblick über typische Fehler aus dem Jahr 2025. Nach der Rechtsprechung der zuständigen Oberlandesgerichte war der Ausschluss der Angebote aus dem jeweiligen Vergabeverfahren rechtmäßig.
Die Entscheidungsszenarien "Achtung, Ausschluss! Vermeidbare Bieterfehler" basieren auf diesem Beitrag.
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